Am Landgericht Stuttgart wird  ein S-21-Demonstrant wegen Beleidigung verurteilt. 25 Tagessätze zu 60 Euro. Der Richter kann nicht glauben, dass sich ein Polizeirat verhört hat, obwohl ihm zwei Polizisten widersprechen. „Unsere Polizei muss geschützt werden“, sagt er.

Eine ganz subjektive Betrachtung von Georg Seeßlen:

Die Geschichte geht so: Ein Demonstrant an jenem schwarzen Donnerstag in Stuttgart, dem 30. September 2010, sieht sich und seine Freunde, darunter Kinder und Rentner, dem Angriff von vermummten und hoch gerüsteten Polizisten ausgesetzt, die die Menschen mit Schlagstöcken und Pfeffersprays maltraitieren. In seiner Empörung ruft er diesen Polizisten zu: „Ihr Arschlöcher!“ Mag schon sein: ein kleiner Fall von „Beamtenbeleidigung“, und den Richter oder die Richterin in Deutschland wollen wir sehen, der oder die in seinem bzw. ihrem Urteil zu dem Ergebnis käme, dass sich Beamte und Beamtinnen an jenem schwarzen Donnerstag tatsächlich wie Arschlöcher aufgeführt hätten. („Arschloch“ ist, politisch gesehen, leider ein sehr unscharfer Begriff.)
Aber die Geschichte geht weiter… hier im Georg Seeßlen Blog