Natürlich, es würde funktionieren. Sie würden nie wieder rückfällig. Und wenn doch, dann würden sie gelyncht. In Deutschland.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat jetzt gefordert, den Aufenthaltsort entlassener Sexualstraftäter im Internet zu veröffentlichen. Hintergrund ist der Fall eines solchen Mannes, der in Dortmund rückfällig wurde und sich an einem siebenjährigen Mädchen verging. Auch inThüringen erregte der Mord an Mary-Jane starke Emotionen. Solche Gefühle sind zutiefst verständlich, zutiefst menschlich.
Doch es ist fahrlässig und verantwortungslos, wenn ausgerechnet eine Polizeigewerkschaft reagiert wie ein Stammtisch, allerdings hat sich die konkurrierende Gewerkschaft der Polizei (GdP) von diesem Rückfall in die Barbarei distanziert. Denn Barbarei wäre es, ein Rückfall in die Mentalität des Mittelalters. Und der Staat würde eine seiner originären Aufgaben, den Schutz des Bürgers, auf die Straße verlagern. Die Aufgaben des Rechtsstaates können nicht an den Mob delegiert werden, denn der würde sich finden.
Allerdings, am Ende verantwortet die Politik solche Entgleisungen, indem sie keine klaren Entscheidungen trifft.
Die Bürger, so der Gewerkschaftschef, hätten ein Anrecht zu erfahren, wo sich entlassene und gefährliche Sexualstraftäter aufhalten. Das ist im Prinzip richtig. Nur, dass es darauf künftig lediglich eine Antwort geben darf: Im sicheren Gewahrsam. Nach dem ersten Rückfall kann es keine Rücksicht mehr geben.
© Henryk Goldberg
Thüringer Allgemeine, 20.07.2011
Bild: Das Bild zeigt den Pranger auf dem Ilmenauer Marktplatz. Aufschrift auf dem Schild: Für Garten- und Felddiebstahl, Hehlerei, Gotteslästerung, Verleumdung oder in bestimmten Fällen von Unzucht wurde die Strafe des Halseisens verhängt. Der Verurteilte mußte in der Regel ein bis zwei Stunden am Pranger stehen. Meist wurde die Strafe an Sonn- und Markttagen vollzogen, um eine besonders abschreckende Wirkung zu erzielen. Bis zur Einführung des Strafgesetzes von 1839 fand diese entehrende Strafe Anwendung.
Urheber: Daniel Beyer (unter der Creative Commons-Lizenz Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Unported lizenziert)
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20. Juli 2011 um 14:47 Uhr
Aber einen ersten Rückfall mit all seinem Leid und Opfern den darf es, soll es geben dürfen?
Das ist doch so pervers!